Energieausweiss
Der Energieausweiss im Detail
Informationen & Hintergründe zum Energieausweis
Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Zwecks Umsetzung wurde in Deutschland die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 27.06.2007 beschlossen. Die Verordnung wurde im Juli 2007 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten der EnEV am 01.10.2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt. Für Neubauten und wesentliche Umbauten sind Energiebedarfsausweise schon seit 2002 Pflicht.
Einführungsfristen:
* 01.07.2008: für Wohngebäude bis 1965 erstellt
* 01.01.2009: für Wohngebäude nach 1965 erstellt
* 01.07.2009: Nicht-Wohngebäude
Der Energieausweis ist Pflicht für öffentliche, zu vermietende oder zu verkaufenden Gebäude. Kern der Neuregelungen in der neuen Energieeinsparverordnung ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten.





